Warum Gutachten?
Die Austauschorganisationen verlangen vom Bewerber um einen Austauschplatz mitunter mehrere Gutachten, die ihnen helfen sollen, Persönlichkeit und Eignung des Bewerbers einzuschätzen. Auch die Schule wird um ein Gutachten gebeten. Für solch ein Gutachten stellt entweder die Austauschorganisation eine Vorlage mit standardisierten Begutachtungskriterien zur Verfügung, die dem begutachtenden Lehrer vom Bewerber überreicht wird, oder der begutachtende Lehrer ist gefordert, seine eigenen Kriterien zu entwickeln. Für den letzteren Fall soll diese Sammlung von Gesichtspunkten eine Hilfestellung geben.
Keine Gefälligkeitsgutachten
Austauschgutachten dürfen keine Gefälligkeitsgutachten sein, sonst haben sie keinen Wert. Andererseits versteht es sich von selbst, dass Persönlichkeit und Eignung eines Schülers durch den begutachtenden Lehrer mit Wohlwollen dargestellt werden. Dass das in aller Regel auch geschieht, ergibt sich daraus, dass der Schüler sich seinen begutachtenden Lehrer selbst aussucht.
Austauschgutachten sollen der begutachteten Schülerin/dem Schüler nicht zur Kenntnis gebracht oder gar ausgehändigt, sondern in separatem Umschlag über das Schulsekretariat an die anfordernde Austauschorganisation geschickt werden.
Bezweifelt ein Lehrer die Eignung eines Schülers für den Austausch, so verweigert er das Gutachten und begründet dies dem Schüler gegenüber in einem Vier-Augen-Gespräch mit der erforderlichen Offenheit.
Keine Gutachtenpflicht
Es besteht keine rechtliche Verpflichtung für die Schule oder einen einzelnen Lehrer, ein Gutachten zu erstatten, und sei er der Klassenleiter.
Kriterien für die Beurteilung von Austauschbewerbern
1. | Wahrgenommenes Verhalten/wahrgenommene Persönlichkeit: |
– mit Klassenkameraden
– allgemein (Politik, Kultur, Zeitgeschichte – Zeitungsleser?)
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2. | Erwartbares Verhalten im Ausland |
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3. | Erwartbares Verhalten nach der Rückkehr |
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