Liebe Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-9,
sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

nachdem die Landesregierung NRW das Schulgesetz und die „Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I“ (APO-SI) befristet geändert hat, um Schullaufbahnen im Jahr 2020 zu sichern und in der 20. Schulmail des Ministeriums Rahmenbedingungen für einen Wiedereintritt in den „Präsenzunterricht“ gesetzt wurden, freuen wir uns sehr, euch Schülerinnen und Schüler ab dem 26. Mai wieder am FSG begrüßen zu dürfen.

Für euch, liebe Schülerinnen und Schüler, erfüllt sich damit sicherlich der Wunsch, mal wieder das Schulgebäude zu betreten, euren Mitschülerinnen und Mitschülern, den Lehrerinnen und Lehrern persönlich zu begegnen und Unterrichtsgespräche nach langer Zeit nicht ausschließlich über digitale Medien führen zu müssen.

Zugleich werdet ihr / werden Sie aber auch von Sorgen erfüllt sein, die sich mit den Risiken einer Ansteckung mit dem Coronavirus beschäftigen.

In diesem Schreiben möchten wir euch / Ihnen in Absprache mit der Schulleitung erläutern, wie der Unterricht im Rahmen unserer organisatorischen Bedingungen – dies betrifft insbesondere die Raumsituation – und der maximalen Fürsorge für eure Gesundheit im Einklang mit den vorgeschriebenen Hygienestandards vorstellbar ist. Bitte lest euch / lesen Sie dieses Schreiben am besten gemeinsamen und mit großen Sorgfalt durch. Das erspart euch, Ihnen und uns überflüssige Rückfragen per Telefon oder E-Mail.

Präsenzunterricht

Für die Sekundarstufe I (Klassen 5-9) beginnt der Präsenzunterricht am Tag nach der letzten Abiturklausur des Haupttermins am 26. Mai. Die Vorgaben des Infektionsschutzes und das

Raumangebot des FSG machen es nur möglich, maximal zwei Jahrgangsstufen an einem Unterrichtstag zu beschulen. Wir haben dafür zwei „Schienen“ eingeplant, eine für die Sekundarstufe I und eine für die Oberstufe (EPH oder Q1), die räumlich und zeitlich (versetzter Schulbeginn) vollkommen unabhängig voneinander ablaufen. Die beiden Oberstufenjahrgänge erhalten eine eigene Schiene, da hier durch den Erwerb von Abschlüssen und das Sammeln von „Punkten“ für das Abitur eine höhere Unterrichtsversorgung gewährleistet sein muss.

Die zu Beginn des Schuljahres veröffentlichen Feiertage und beweglichen Feiertage behalten für die Klassen 5 – Q1 weiterhin ihre Gültigkeit. Die VKU hat ihren „Schulfahrplan“ wieder aufgenommen. In den Bussen gelten besondere Regeln, unter anderem eine Maskenpflicht, die ihr beachten müsst.

Der Unterricht für die Klassen 5-9 wird in einem vom Ministerium empfohlenen „rollierenden System“ stattfinden, in dem die vier neunten Klassen absichtlich und begründet mehr Unterrichtstage eingeräumt bekommen als die Klassen 5-8, weil der erfolgreiche Abschluss der Klasse 9 am Gymnasium die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe beinhaltet.  Hier ein Beispiel: Montag die 5er, Dienstag die 6er, Mittwoch die 9er, Donnerstag die 8er, Freitag die 7er, Montag die 9er, Dienstag die 5er und so weiter. Der Unterricht findet ausschließlich im Vormittagsbereich, also von der 1. bis zur 6. Stunde statt.

Differenzierter Unterricht, der zu einer Durchmischung verschiedener Klassen führen würde, soll nach Vorgabe des Ministeriums nicht stattfinden! Das betrifft folgende Fächer: Französisch / Latein, Religion / praktische Philosophie, Förderunterricht, Wahlpflichtunterricht in Klasse 8 und 9 (Informatik, Informatik und Physik, Russisch, Biologie und Chemie, Geschichte bilingual, KuMuDa) sowie alle Arbeitsgemeinschaften. Auch der Sportunterricht findet unter den Schutzmaßnahmen nicht statt. Hier wird der Distanzunterricht fortgesetzt.

Der Präsenzunterricht findet aus Gründen des Infektionsschutzes nicht in „ganzen Klassen“, sondern pro Klasse in zwei oder drei Teilgruppen und daher in zwei oder drei Räumen statt, die im Einklang mit den Hygienevorgaben „präpariert“ sind: vereinzelte Tische und Stühle, Materialtisch, Waschbecken mit Seifenspender und Einmalhandtüchern.

Vorbereiteter KlassenraumPro Tag gibt es entweder drei Doppelstundenblöcke oder sechs Einzelstundenblöcke. Auch hier ein Beispiel:  D / M / E würde für eine Klasse 7x bedeuten:

 

Gruppe 1 der 7x

Gruppe 2 der 7x

Gruppe 3 der 7x

1./2. Stunde

Deutsch

Mathematik

Englisch

3./4. Stunde

Englisch

Deutsch

Mathematik

5./6. Stunde

Mathematik

Englisch

Deutsch

Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer D/E/M würden also drei Mal in wechselnden Räumen das Gleiche unterrichten. Jede der drei Gruppen bleibt immer im gleichen Raum und die einzelnen Schülerinnen und Schüler am gleichen, durch einen Sitzplan zugewiesenen und dort auch dokumentierten Platz.

Die Gruppeneinteilung werden die Klassenleiterteams vornehmen und ihre Klassen rechtzeitig informieren. Alle Schülerinnen und Schüler bringen die erforderlichen Materialien inklusive Schulplaner mit: die wenige Präsenzzeit sollte nicht durch fehlendes Material beeinträchtigt werden.

Die Türen in der Schule stehen alle offen, um den Kontakt zu Türklinken zu vermeiden. Es wird regelmäßig gelüftet, und nach dem Unterrichtstag wird im Unterrichtsraum eine intensive Reinigung aller Kontaktflächen durchgeführt.

Verhalten auf dem Schulweg, im Gebäude und auf den Pausenhöfen

Für den Unterricht nutzen wir schwerpunktmäßig den Alt- und Anbau, also Gebäudeteil A und B, da sich hier durch verschiedene Eingänge und Treppenhäuser ein Einbahnstraßensystem einrichten lässt. Eingang ist immer die Haupttür unter dem Turm, die Nebentüren sind als Ausgänge vorgesehen. Das bedeutet z.B. bei einem Toilettengang, dass man den Flur in Einbahnstraßenrichtung zum Ausgangstreppenhaus laufen muss, um im Keller dann in entgegengesetzter Richtung zur Toilette gehen zu können: kleine, aber wichtige Umwege!

Im Schulgebäude und in den Fluren gilt:

Gebäudeplan mit Ein- & Ausgängen

Leistungsbewertung

Das Schulministerium weist uns an: Angesichts der für dieses Schuljahr geänderten schulrechtlichen Grundlagen soll auf Klassenarbeiten weitgehend verzichtet und stattdessen anderen Wegen der Leistungsbeurteilung der Vorrang gegeben werden.“ (https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html)

Für die Ermittlung der Zeugnisnote in diesem Halbjahr gelten auch besondere Bedingungen. Die Leistungen der Präsenzphasen dieses Halbjahres, also auch bis zur Schulschließung am 16.3.20, werden herangezogen. Eine stärkere Gewichtung der ersten Halbjahresnote wird uns durch die veränderte APO-SI vorgeschrieben. Unterrichtsfächer, die erst im zweiten Halbjahr eingesetzt haben („Epochenunterricht“), werden dennoch in das Zeugnis mit aufgenommen (Klasse 7-9).

Die Aufgaben, die im Distanzunterricht von den Schülerinnen und Schülern bearbeitet worden sind, dienen dem Kompetenzerwerb in den einzelnen Fächern. Die Ergebnisse werden aber bei Eintritt in den Präsenzunterricht nicht unmittelbar abgeprüft oder bewertet. Diese Ergebnisse werden aufgegriffen und sind Grundlage im Präsenzunterricht, der in die Gesamtbewertung einfließt.

Wir versichern, dass wir Lehrerinnen und Lehrer durch die vielen Rückmeldungen aus euren / Ihren Reihen uns sehr bewusst sind, dass die Phase des Distanzlernens für alle Beteiligten eine besondere Herausforderung darstellt und wir mit entsprechendem Augenmaß sensibel mit diesem Thema umgehen werden.

Zusätzlich werden die Aussagen des nächsten Kapitels für Erleichterung sorgen…

 

Versetzungen, Abschlüsse und Berechtigungen

Alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 6-8 werden im Rahmen einer Sonderregelung gemäß § 44c der Verordnung zur befristeten Änderung von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 52 SchulG vom 1. Mai 2020 in die nächsthöhere Jahrgangsstufe versetzt, auch wenn die Leistungsanforderungen nicht erreicht sind.

Da in der Klasse 9 die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe und ein „dem Hauptschulabschluss 9 gleichwertiger Abschluss“ (HSA 9) erworben werden, gelten abweichende Regelungen: Nur wenn die Leistungsanforderungen nach den euch / Ihnen bekannten Versetzungsbestimmungen erfüllt sind, kann diese Berechtigung erworben werden. Alles Weitere wird in dem Absatz „Klasse 9“ (s.u.) angeführt.

Beratungen zur Fortsetzung von Schullaufbahnen

Am 26. und 27. Mai finden für die Klassen 6-9 so genannte Klassenkonferenzen (keine Zeugniskonferenzen!) statt, auf denen nach den Vorgaben der für das Jahr 2020 leicht geänderten APO-SI die Notenzwischenstände aller Schülerinnen und Schüler in allen Fächern zusammengetragen und besprochen werden.

Für die Klassen 6-8 gilt: Die Klassenkonferenz soll bei Schülerinnen und Schülern mit schwachen Notenbildern den Verbleib in der Jahrgangsstufe empfehlen, wenn „die Schülerin oder der Schüler dadurch besser gefördert werden kann“. Für solche Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigte wird es Beratungsgespräche mit der Klassenleitung und/oder dem zuständigen Koordinator (Herr Varga oder Herr Fischer) geben. Die Erziehungsberechtigten entscheiden nach dem Beratungsgespräch, ob sie der Empfehlung der Klassenkonferenz folgen. Im Falle einer solchen freiwilligen Wiederholung wird das kommende Schuljahr nicht auf die Höchstverweildauer in der Sekundarstufe I (im Falle von Klasse 5 und Klasse 6: die Dauer der Erprobungsstufe) angerechnet.

Für die Klasse 6 gibt es neben der Empfehlung zum Verbleib in der Jahrgangsstufe (freiwillige Wiederholung) auch eine mögliche Empfehlung zum Schulformwechsel durch die Erprobungsstufenkonferenz. Die Schülerin oder der Schüler könnte die Laufbahn dann in der Klasse 7 einer anderen Schulform fortsetzen. Die Erziehungsberechtigten entscheiden über diesen Schritt nach einem Beratungsangebot durch den Koordinator Herr Varga.

Für die Klasse 7 und die Klasse 8 gilt dies ebenso. Auch hier kann auf der Grundlage einer Laufbahnberatung beim zuständigen Koordinator, Herrn Fischer, ein Antrag auf Schulformwechsel gestellt werden – in Klasse 9 ist dies nicht mehr möglich. Dieser Schritt empfiehlt sich für solche Schülerinnen und Schüler, bei denen die Klassenkonferenz und die Eltern der Ansicht sind, dass ein erfolgreiches Lernen am Gymnasium eher unwahrscheinlich ist und ein Schulformwechsel – z.B. an eine Realschule in die nächsthöhere Stufe – der Schülerin oder dem Schüler bessere Lernmöglichkeiten und Abschlusschancen eröffnet.

Für die Klasse 9 werden Schülerinnen und Schüler ermittelt, deren Notenbilder zu diesem Zeitpunkt (noch) zu schwach für die Versetzung und damit für die „Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe“ sind. Für die Leistungsbewertung in solchen Fällen gilt, das „den Schülerinnen und Schülern der Klasse 9 […] auf Wunsch im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten Gelegenheit zu zusätzlichen schriftlichen, mündlichen oder praktischen Leistungen mit dem Ziel der Notenverbesserung zu geben ist und die Schülerinnen und Schüler entsprechend zu beraten sind“. Aus diesem Grund wird es in den Fächern Latein und Französisch „Lernmodule“ geben, in denen Schülerinnen und Schüler im Hinblick auf die Versetzung ihre Leistungen verbessern können. Dies gilt somit nicht für die ganze Lerngruppe. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler werden von ihren Unterrichtenden in Latein und Französisch gesondert informiert.

Im Falle eines Leistungsbildes, das nicht zu einer Versetzung führt, gibt es in diesem Schuljahr veränderte Bestimmungen zur Nachprüfung (§44f der oben angesprochenen Verordnung): Man wird auch zur Nachprüfung zugelassen, „wenn die Verbesserung um eine Notenstufe in mehr als einem Fach erforderlich ist, um einen Abschluss oder eine Berechtigung zu erwerben. Es finden dann mehrere Prüfungen statt. Die Prüfungsaufgaben sind dem tatsächlich erteilten Unterricht in der jeweiligen Klasse zu entnehmen“. Auch ist eine so genannte Verbesserungsprüfung möglich: Hier muss zum Erwerb eines „Ausgleichs“ in einem Fach durch eine erfolgreiche Prüfung die Note von „ausreichend“ auf „befriedigend“ verbessert werden.

Sonstiges

Der konkrete Plan, der ab dem 26.5.20 gelten soll, wird derzeit erarbeitet und mit allen am Schulleben Beteiligten abgestimmt und überprüft. Erst dann wird er veröffentlicht. So lange wird der Distanzunterricht in der gewohnten, vielfältigen Weise fortgesetzt.

Wir hoffen, dass wir Sie und euch mit diesen Informationen auf die kommende Zeit gut vorbereiten konnten und wünschen alles Gute!