Liebe Schulgemeinschaft,

in einer Pressekonferenz am vergangenen Donnerstag hat der Ministerpräsident des Landes NRW, Herr Laschet, angekündigt, dass ab dem 01.09.2020 im Unterricht die Maskenpflicht aufgehoben wird. Ansonsten bleibt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb des Unterrichts, z. B. auf den Fluren, auf den Pausenhöfen, in der Cafeteria, etc. bestehen. Seitens des Schulministeriums liegen uns bis heute Mittag keine konkreten Empfehlungen in Form eines Erlasses oder Hinweise zum Umgang mit der geänderten Maskenpflicht in einer Schulmail vor. 

An unserer Schule hatten wir in der Oberstufe drei konkrete Infektionen mit dem Corona-Virus. Auf Grund der allgemeinen Maskenpflicht an unserer Schule mussten nur einige Schülerinnen und Schüler unter häusliche Quarantäne gestellt oder vom Unterricht befreit werden. Dadurch konnte der Präsenzunterricht für den Großteil der Jahrgangsstufe aufrechterhalten werden. Wären schon in diesen Fällen keine Masken in den Kursen und Klassen getragen worden, hätte teilweise die gesamte Jahrgangsstufe auf Grund einer notwendigen häuslichen Quarantäne den Präsenzunterricht nicht besuchen können.

 Unsere Klassen und Kurse sind mit bis zu 30 Schülerinnen und Schüler belegt, so dass wir teilweise in kleineren Lernräumen größerer Lerngruppen haben. Die notwendigen Abstände können in diesen Situationen nur schwer eingehalten werden.

Neben der Maskenpflicht ist ein weiteres zentrales Element unseres Hygienekonzeptes die Lüftung der einzelnen Klassen- und Fachräume. Für die jetzt einsetzende kalte Jahreszeit (Herbst, Winter) können wir nur eingeschränkte Lüftungsmöglichkeiten für die einzelnen Räume vorsehen.  

In der gesamten Schulgemeinde gehören Menschen einer sogenannten Risikogruppe an. Entsprechend unserem Motto „MeinSteinDeinSteinUnserStein“ sollten wir uns alle verpflichtet fühlen, den anderen einen großmöglichen Schutz zu gewährleisten und uns selber auch zu schützen.

In den vergangenen Tagen haben sich die Vertretungen der Schülerschaft, Lehrkräfte und die Elternvertreter mit großer Mehrheit für eine Beibehaltung des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung am Stein-Gymnasium ausgesprochen.

Seitens der Schule sprechen wir hiermit aus den angeführten Gründen die dringende Empfehlung aus, dass auch ab dem 01.09.2020 am Stein-Gymnasium Lünen wie bisher auf dem gesamten Schulgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen wird.
Wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird, kann die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden.

Sollten Sie als Eltern oder Erziehungsberechtigter Schwierigkeiten mit dieser Empfehlung haben, möchte ich Sie bitten, sich mit mir persönlich in Verbindung zu setzen.