Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,

in der gestern veröffentlichten Coronaschutzverordnung ab dem 22.02.2021 wird die Maskenpflicht im schulischen Bereich dahingehend verändert, dass die Abschlussjahrgänge Q1 und Q2 im gesamten Schulgebäude grundsätzliche eine medizinische Maske tragen müssen.

Meiner Meinung nach sind FFP2-Masken sicherlich im Sinne der Coronaschutzverordnung auch erlaubt.

Ich bitte Sie, die Kurzfristigkeit dieser Information zu entschuldigen, aber die Änderung erreichte uns erst nach der Veröffentlichung unserer Pläne und Informationen für die kommende Woche.

Unter dem Link https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/anpassung-der-coronaverordnungen-nordrhein-westfalen-setzt-auf-vorsichtige-und können Sie weitere Informationen aus dem Arbeitsministerium zur Coronaschutzverordnung erhalten.