Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte in den Stufen 5 bis Q1,

die Schulen des Landes sind verpflichtet, den Masern-Impfschutzstatus aller Schülerinnen und Schüler zu erheben und zu dokumentieren.

In der kommenden Woche ist nach Plan die Gruppe B im Präsenzunterricht in der Schule. Über die Klassenleitungen erhält Ihr Kind den Vordruck zum Nachweis des Impfschutzes. Die Gruppe A im Wechselmodell wird nach den Osterferien den Vordruck erhalten.

Alternativ können Sie den Vordruck zum Nachweis des Masernschutzes herunterladen und ausfüllen.

Der Nachweis kann entweder durch eine Bescheinigung eines Arztes oder durch eine Kopie des kompletten Impfausweises Ihres Kindes erfolgen.

Geben Sie Ihrem Kind den ausgefüllten Vordruck mit. Die Rückgabe bis zum 30. April 2021 erfolgt jeweils im stattfindenden Präsenzunterricht. In der Sekundarstufe I (Jahrgänge 5 bis 9) werden die Nachweise über die Klassenleitungen eingesammelt. In der Einführungsphase geben die Jugendlichen die Formulare über die Kernkurslehrkräfte im Fach Mathematik (Sniezyk, Heyen, Müller, Kumor) und in der Q1 über die Leistungskursschiene II (Mo, Di, Do) zurück.

Ich danke Ihnen sehr für die Unterstützung.