Aufgaben, Schwerpunkte der Arbeit, Ziele
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Die gesetzlich definierte Aufgabe der Schulpflegschaft
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Erziehungsberechtigten bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit und fördert den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule.
(Auszug aus dem Schulmitwirkungsgesetz)
Wo sehen wir unsere Aufgaben und Schwerpunkte?

Eltern

  • Wir wollen Anregungen, Kritik und Kümmernisse aufnehmen und zur Weiterentwicklung nutzen.
  • Es sollen aktuelle Themen und Anlässe aufgearbeitet werden – offen und kurzfristig, das heißt, wir wollen einen offeneren Umgang der Elternvertreter und Eltern.

Schüler

Wir möchten die Zusammenarbeit zwischen Eltern- und Schülervertretern initialisieren, zum Beispiel durch regelmäßige Treffen zwischen den Vorsitzenden der Elternvertreter und der Schülervertreter zum Informationsaustausch.

Schule (Schulleitung und Kollegium)

  • Bessere Informationspolitik seitens der Schulleitung und des Kollegiums, und zwar regelmäßig, zeitnah, vorausschauend und damit planbar
  • Bessere Einbindung in Konzepte und Entscheidungen der Schule bedeutet frühzeitige Einbindung bereits in die Konzeptionsphasen.
Für diesen Ansatz stehen:
Christine Zander-Leicht, Vorsitzende,

(0231) 827012

  Gabriele Püschel,
stellv. Vorsitzende,

(02306) 47426

 

 

Stand: 16.01.2005
Friederike Seeger
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