Zeugniskopie am letzten Schultag
Eine Veränderung für alle Schülerinnen und Schüler wird die Aushändigung einer Zeugniskopie am letzten Schultag des ersten Halbjahres sein. Das Originalzeugnis erhalten die Kinder, wenn die Klassenlehrer die unterschriebene Kopie zurückbekommen. Diese unterschrieben Zeugniskopie verbleibt in der Schülerakte. Dieses Verfahren ist Ihnen sicherlich von den Grundschulen noch vertraut.
Förderpläne für die Klassen 6 – 9
Zum ersten Mal werden am FSG Förderpläne eingeführt. Diese Förderpläne lösen die Lern- und Förderempfehlungen teilweise ab und ergänzen unser bisheriges „Frühwarnsystem“ in der Mittelstufe. Die Förderpläne sollen Fördermöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler aufzeigen und organisieren, deren Versetzung oder Schulformverbleib bereits zum Halbjahr gefährdet erscheint.
Die bisherigen Lern- und Förderempfehlungen gehen in diesem individuellen Förderplan auf, der verbindliche Vereinbarungen für Schüler, Eltern und Lehrer vorsieht.
- Wenn die Versetzung, der angestrebte Abschluss oder der Verbleib an der Schulform gefährdet erscheint, muss zum Halbjahreswechsel ein Förderplan erstellt werden, der sich i.d.R. auf jedes Fach bezieht, in dem bei der betreffenden Schülerin / dem betreffenden Schüler eine nicht ausreichende Leistung zu verzeichnen ist (§7,5 der APO-SI).
- Die Schülerinnen und Schüler führen mit der Fachlehrkraft ein Gespräch über die vorgesehenen Maßnahmen des Förderplans. Hier können sie selber Einschätzungen und Wünsche zur Verbesserung der Situation äußern. Diese Gespräche finden zentral an einem Schülersprechtag statt.
- Der Schülersprechtag wird über einen Laufzettel organsiert, der als Anlage zum Zeugnis verteilt wird.
- Das Förderplangespräch findet auf Einladung der Klassenleitung dann mit Eltern und Schülern statt. Hier werden auch mögliche Defizite und Hilfestellungen in den Bereichen Arbeitsverhalten, Selbstorganisation und Sozialverhalten festgehalten.
- Das Förderplangespräch wird ca. drei Wochen nach der Zeugnisausgabe durchgeführt.
- In der Mitte des zweiten Halbjahres (Elternsprechtag) werden die vereinbarten Maßnahmen des Förderplans überprüft. Waren die Maßnahmen erfolgreich und hat sich dadurch die Gefährdungssituation deutlich verringert hat, kann der Förderplan erfolgreich abgeschlossen werden.
- Sollte sich keine Verbesserung eingestellt haben, finden weitere Beratungsgespräche zur Schullaufbahn bzw. einem möglichen Schulwechsel statt.
- Für Schülerinnen und Schüler, deren Versetzung trotz defizitärer Leistungen in einem Fach nicht gefährdet sind, können (nicht: müssen) wie bisher Lern- und Förderempfehlungen ausgestellt werden.
- Auch bei ausreichenden Leistungen können nach Beschluss der Zeugniskonferenz Förderempfehlungen ausgesprochen werden, wenn hierdurch die Laufbahn zusätzlich gesichert werden kann.
- Die Förderpläne werden in den Schülerakten im Sekretariat aufbewahrt. Die Eltern und die beteiligten Lehrkräfte erhalten jeweils eine Kopie ausgehändigt.
- Hier finden Sie ein Beispiel für einen Förderplan.
Weiterführende Informationen
Bei Fragen und bei Beratungsbedarf sprechen Sie bitte die Lehrkräfte, die Koordinatoren bzw. die Schulleitung an. Aber auch hier finden Sie wertvolle Hinweise:
- Schulnoten und Schulversagen
Der Kreis Unna bietet für Schwierigkeiten die Hilfe des Schulpsychologischen Dienstes an, den Eltern und Lehrer gemeinsam anfordern können.