Beim Betreten des Schulgeländes und auf den Fluren muss der Mund-Nasen-Schutz getragen werden. In den Klassenräumen darf man ihn absetzten. Es muss darauf geachtet werden, dass zu jeder Situation der Abstand von 1,5m eingehalten wird. Im Gebäude können die Flure entsprechend der Beschilderung nur in eine Richtung durchlaufen werden („Einbahnstraßensystem“). Die Toiletten im EG und UG dürfen
vereinzelt unter Beachtung des „Einbahnstraßensystems“ aufgesucht werden.

 

Betreten des Schulgeländes
Vor Unterrichtsbeginn findest du dich in deinem auf dem Boden markierten Sammelbereich auf dem Schulhof ein, den du über die Laufwege erreichst. Die Aufsichten können dir beim Auffinden deines Sammelbereichs helfen. Kommst du mit einem Fahrrad zur Schule, kannst du es wie gewohnt an den Fahrradständern abstellen (abschließen nicht vergessen).
Am Sammelbereich angekommen wartest du, bis deine Lehrerin oder dein Lehrer, die / den du in der ersten und zweiten Stunde hast, abholt und zum vorgesehenen Klassenraum führt („Gänsemarsch“).

Pausen
Am Anfang einer Pause führt dich deine Lehrerin oder dein Lehrer wieder zu deinem Sammelbereich auf dem Schulhof, wo du deine Pause verbringst.
Am Ende einer Pause holt dich deine Lehrerin oder dein Lehrer, die / den du in den folgenden zwei Stunden hast, ab und führt dich zum vorgesehenen Klassenraum („Gänsemarsch“).

Verlassen der Schule
Ist der Unterricht für diesen Tag beendet, bringt dich deine Lehrerin oder dein Lehrer zu deinem Sammelbereich auf dem Schulhof („Gänsemarsch“), den du dann zügig verlässt.
Ein Queren des Schulhofs zum Erreichen des Fahrradständers ist erlaubt.

Pausen- und Aufsichtsbereiche