Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

aufgrund der aktuellen Corona-Entwicklung können wir den Sprechtag leider nicht in der gewohnten Form durchführen. Zur Minimierung des Infektionsrisikos soll die Zahl der Gespräche deutlich reduziert werden. Außerdem sollen Wartezeiten vor den Besprechungsräumen unter allen Umständen vermieden werden. Dennoch wollen wir nicht völlig auf das persönliche Gespräch verzichten, insbesondere wenn die schulische Entwicklung Anlass zu Besorgnis gibt. Unter diesen Umständen haben wir das folgende Verfahren entwickelt:

für die Klassen 5 – 9:
Auf extra angesetzten pädagogischen Konferenzen unmittelbar nach den Herbstferien werden die Schülerinnen und Schüler ermittelt, die sich in einem oder mehreren Fächern deutlich verschlechtert haben oder bei denen nach Einschätzung der unterrichtenden Kolleginnen und Kollegen andere dringende Gründe für ein persönliches Gespräch bestehen.
Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten dieser Kinder erhalten für den Sprechtag einen Gesprächstermin bei einer Lehrkraft, die ihnen benannt wird:
- falls nur ein Fach betroffen ist, bei der entsprechenden Lehrkraft.
- falls mehrere Fächer betroffen sind oder das Arbeits- oder Sozialverhalten thematisiert werden soll, bei einem Klassenlehrer / einer Klassenlehrerin. In diesem Fall werden die unterrichtenden Lehrkräfte in den betroffenen Fächern ihre Informationen vor dem Gespräch an die Klassenleitungen weitergeben.
Für ein Gespräch sind ca. 10 Minuten vorgesehen. Wenn Ihr Kind eine Anmeldung zu einem Gespräch am 06.11. erhält, notieren Sie bitte auf dem Anmeldebogen Ihren Wunschtermin bzw. etwaige zeitliche Einschränkungen oder wenn Sie aufgrund gesundheitlicher Bedenken keinen Präsenztermin wahrnehmen wollen. Die Lehrkraft wird Ihnen dann entsprechend Ihrer Angaben einen Termin zuweisen. Bei mehr als einem Kind mit Gesprächsbedarf werden die Termine durch die Lehrerinnen und Lehrer koordiniert.

für die Oberstufe:
Da es hier aufgrund des Kurssystems keine derartigen pädagogischen Klassenkonferenzen gibt, bei denen die Informationen über die schulische Entwicklung zusammen getragen werden, ermitteln die Beratungsteams die Gesprächsbedarfe auf Basis der Quartalsnoten und ergänzender Informationen der Lehrerinnen und Lehrer. Wegen der Quartalstermine kann dies erst an den letzten zwei Tagen vor dem Sprechtag geschehen. Dadurch ist eine rechtzeitige Terminvergabe zum 6.11. zeitlich nicht möglich.
Alternativ werden die Beratungsteams entsprechend unserer üblichen Praxis unmittelbar an den folgenden Tagen Beratungsgespräche mit den betreffenden Schülerinnen und Schülern führen. Diese Gespräche werden schriftlich protokolliert und die Protokolle in Kopie den Eltern und Erziehungsberechtigten zur Kenntnisnahme vorgelegt. So ist der Informationsfluss sichergestellt.
Mit verbleibenden Fragen können Sie sich - wie ja jederzeit möglich - an die jeweiligen Lehrerinnen und Lehrer wenden. Darüber hinaus besteht für Sie bei dringendem Gesprächsbedarf natürlich auch die Möglichkeit, sich bei einer Lehrkraft um einen Gesprächstermin zu bemühen. In einem solchen Fall wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage bitte direkt an die betreffende Lehrkraft.