Unsere Schülerinnen und Schüler erfahren neben den verpflichtenden Unterrichtsinhalten zur medienpädagogischen Bildung in verschiedenen Unterrichtsfächern auch präventive Unterstützung durch unsere Medienscouts und dem Krisen-Chancen-Team. Zusätzlich haben die Kinder der Klassen 6 vor den Osterferien durch die Jucops Frau Wittmann-Jodscheit und Herrn Feldmann weitere Informationen aus strafrechtlicher Sicht zum Umgang mit dem Handy und dem Internet erhalten. Sie konnten dabei aus ihrem reichen Erfahrungsschatz berichten und den Schülerinnen und Schülern viele Fragen zum Thema beantworten.
Für eine weitere Veranstaltung am 15.3.16 für alle Eltern unserer Schule konnten wir Herrn Beisemann vom Kriminalkommissariat Kriminalprävention/Opferschutz aus Dortmund gewinnen. Leider waren nur ca. 40 Eltern da. Herr Beisemann informierte über die Nutzung von WhatsApp, Instagram, Facebook und andern aktuellen Anwendungen wie z.B. Snapchat. Er zeigte den Eltern auf, wie Schülerinnen und Schüler viel zu oft sorglos mit diesen Kommunikationsmöglichkeiten umgehen, was immer wieder dazu führt, dass insbesondere Kinder und Jugendliche Opfer von Straftaten oder (teilweise auch durch Unwissenheit) zu Tätern werden. Dabei gab es auch überraschende Informationen, wie z.B. dass in den Geschäftsbedingungen von WhatsApp ein Alter ab 16 Jahren vorgeschrieben ist (https://www.whatsapp.com/legal/ Abschnitt 9). Daraus erwächst mindestens eine besondere Verantwortung der Eltern, die ihren Kindern z.B. zur Einschulung in die weiterführende Schule Smartphones mit auf den Weg geben.
Wir haben einige Internetlinks zusammengestellt, auf denen man sich weiter informieren kann:
Besonders sinnvoll für die Unterstützung unserer medienpädagogischen Arbeit erscheint uns dieser Vorschlag:
http://www.medien-sicher.de/2013/11/handynutzungsvertrag-fuer-kinder/