Austauschgutachten dürfen keine Gefälligkeitsgutachten sein; sonst haben sie keinen Wert. Andererseits versteht es sich von selbst, dass Persönlichkeit und Eignung eines Schülers durch den begutachtenden Lehrer mit Wohlwollen dargestellt werden. Dass das in aller Regel auch geschieht, ergibt sich daraus, dass der Schüler sich seinen begutachtenden Lehrer selbst aussucht. Austauschgutachten sollen der begutachteten Schülerin/dem Schüler nicht zur Kenntnis gebracht oder gar ausgehändigt, sondern in separatem Umschlag über das Schulsekretariat an die anfordernde Austauschorganisation geschickt werden. Bezweifelt ein Lehrer die Eignung eines Schülers für den Austausch, so verweigert er das Gutachten und begründet dies dem Schüler gegenüber in einem Vier-Augen-Gespräch mit der erforderlichen Offenheit. |