Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

ich verstehe Ihre Besorgnis und Ihr Bedürfnis, Ihr Kind mit allen Möglichkeiten vor einer Infektion mit dem Coronavirus oder Corona-induziertem Unterrichtsausfall zu schützen.

Wenn wir am FSG Anlass zu der Befürchtung hätten, unsere Schülerinnen und Schüler beim Sport- und Schwimmunterricht einem verglichen mit dem sonstigen Unterricht erhöhten Infektionsrisiko auszusetzen, hätten wir seitens der Schule bereits reagiert und den aktiven Sport- und Schwimmunterricht eingestellt.

Doch angesichts der Infektionsschutzmaßnahmen, die die Bädergesellschaft in ihrem genehmigten Hygienekonzept dargelegt hat, sowie der Halbierung der Klassen und dem dadurch erreichten relativ großzügigen Raumangebot in den potenziell problematischen Umkleidesituationen ist das unserer Ansicht nach nicht so.

Nach dem Schwimmen stehen Föhne zu Verfügung, um die Haare zu trocknen, damit sich die Kinder anschließend nicht verkühlen. Bei kalter Witterung ist sicher eine Kopfbedeckung von Vorteil. Das gilt ebenso für das Tragen von Jacken und Mänteln während der angeordneten regelmäßigen Durchlüftung in den Klassenräumen – an Tagen mit oder ohne Schwimmunterricht. Ich nehme Ihr Anliegen zum Anlass, die Sportlehrerinnen und Sportlehrer noch einmal gezielt aufzufordern, dafür genügend Zeit einzuplanen.

Wegen der besonderen Bedingungen unter Corona und der daraus resultierenden Vorgaben der Bädergesellschaft wurde auf der ersten Schulkonferenz dieses Schuljahres abgestimmt, ob auch unter diesen Bedingungen Schwimmunterricht erteilt werden soll. Dort wurde mit 17:1 Stimmen dafür gestimmt – einstimmig bei allen 6 Elternvertretern. Dieser Beschluss ist wie alle Schulkonferenzbeschlüsse für uns bindend.

Für den Sportunterricht haben die Lehrkräfte der Fachschaft Sport ein detailliertes Hygienekonzept erstellt und an die aktuellen Vorgaben des Landes angepasst. Dieses Hygienekonzept schafft die Rahmenbedingungen, sodass aktives Sporttreiben unter Beachtung der Corona-Schutzmaßnahmen möglich ist. Im Sportunterricht werden durch die Gestaltung des Unterrichts Kontakte so weit wie möglich vermieden. 

Infolge der allgemeinen Schutzmaßnahmen können die jungen Menschen in ihrer Freizeit nicht in den Sportvereinen Sport treiben. Dies ist problematisch, denn Bewegung und aktives Sporttreiben haben für viele Schülerinnen und Schüler gerade in Zeiten von Corona eine hohe Bedeutung und sind eine wichtige Kompensation für die psychischen Belastungen. Hier erfüllt der schulische Sportunterricht eine wichtige zusätzliche Funktion.

Zudem wurde mir auf Nachfrage bei der Bezirksregierung in Arnsberg von Herrn Dezernent Meyhoefer die Auskunft erteilt, dass der Sport- und Schwimmunterricht in der Stundentafel der Sekundarstufe 1 verankert ist und die Teilnahme daran zur allgemeinen Schulpflicht gehört und eine Ab- bzw. Aussetzung des Sport- bzw. Schwimmunterrichts nur in eng begrenzten Fällen, z. B. bei Lehrermangel oder fehlenden räumlichen Voraussetzungen möglich ist.

Das deutsche Schulrecht sieht generell nicht vor, dass Eltern oder Erziehungsberechtigte entsprechend ihrer Überzeugungen oder aus einer allgemeinen Besorgnis heraus individuell über die Teilnahme ihres Kindes an schulischen Unterrichtsinhalten entscheiden können.

Eine fortlaufende Befreiung vom Sport- und Schwimmunterricht kann daher nur durch ein ärztliches Attest erreicht werden, das für Ihr Kind die Nichtteilnahme festschreibt und diese als medizinische Notwendigkeit plausibel begründet.

Bleiben Sie gesund!