Die Erprobungsstufe dient der Erprobung, Förderung und Beobachtung der Schülerinnen und Schüler, um in Zusammenarbeit mit den Eltern und Erziehungsberechtigten die Entscheidung über deren Eignung für die gewählte Schulform zu gewährleisten.
Dabei bilden die Klassen 5 und 6 eine pädagogische Einheit. Der Übergang erfolgt ohne eine Versetzungsentscheidung. Während dieser zwei Jahre finden mindestens acht Erprobungsstufenkonferenzen aller unterrichtenden Lehrkräfte statt. Hier laufen alle Fäden bezüglich der Leistungen und pädagogischen Entscheidungen, Beratung- und Hilfsangeboten zusammen. Zusätzlich laden wir zu ausgewählten Konferenzen auch die Grundschullehrkräfte ein, um den Übergang zwischen den Schulformen besser gestalten zu können.
Stellt die Erprobungsstufenkonferenz während dieser Zeit fest, dass eine Schülerin oder ein Schüler der Klasse 5 in einer anderen Schulform besser gefördert werden kann, so teilt sie dies den Erziehungsberechtigten mit und empfiehlt ihnen einen Wechsel der Schulform zum Ende des Schuljahres der Klasse 5 zu beantragen. Die Klasse 5 kann auf Antrag der Eltern auch einmal freiwillig wiederholt werden.
Vor Abschluss der Erprobungsstufe prüft die Erprobungsstufenkonferenz, ob die Schulform gewechselt werden soll. Eine Empfehlung zum Schulformwechsel teilen wir den Erziehungsberechtigten spätestens 6 Wochen vor Schuljahresende mit. Dieses Verfahren ist eingebettet in die Lern- und Förderempfehlungen und ihre Evaluation im 2. Halbjahr. Wenn sich die Erziehungsberechtigten dann zum Wechsel entscheiden, sorgen wir für die Aufnahme in der gewählten Schulform.
Am Ende der Erprobungsstufe entscheidet die Versetzungskonferenz dann endgültig über die Eignung der Schülerin oder des Schülers für die besuchte Schulform. Mit der Versetzung in die Klasse 7 ist die Eignung festgestellt. Nicht versetzte Schülerinnen und Schüler können die Klasse 6 wiederholen, wenn nicht bereits eine Wiederholung in der Erprobungsstufe stattgefunden hat. Stellt die Versetzungskonferenz allerdings die Prognose, dass auch bei Wiederholung der Klasse 6 die Schülerin oder der Schüler mit großer Wahrscheinlichkeit nicht in die Klasse 7 versetzt wird, muss sie oder er die Schulform wechseln. Nicht versetzte Schülerinnen und Schüler gehen dann nach Wahl der Erziehungsberechtigten in die Klasse 7 der Haupt-, Real- oder Gesamtschule über, vorausgesetzt die Versetzungskonferenz hat nicht feststellt, dass nur ein Übergang in die Hauptschule erfolgen kann.
Der Übergang zwischen den Schulformen, also auch z.B. von der Realschule zum Gymnasium, ist in der Erprobungsstufe offengehalten, damit die Schulformentscheidung am Ende der Klasse 6 sicher gefällt werden kann. Nach Klasse 7 ist ein Wechsel zu einer anderen Schulform nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Elterninformationen - Klasse 5 im Schuljahr 2019/20 | |
Elterninformationen - Klasse 6 im Schuljahr 2019/20 |