Das FSG möchte im Zusammenhang mit Leistungen nach dem SGB II auf zusätzliche Möglichkeiten der Kostenübernahme für digitale Endgeräte hinweisen.
Weitere Informationen unter folgendem Link:
https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2021/kostenuebernahme-fuer-digitale-endgeraete-im-sgb-2.html