Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,

ich möchte Sie/euch nochmals über die Möglichkeit informieren, dass ab sofort Schüler*innen, deren Erziehungsberechtigte SGB II erhalten, mit digitalen Endgeräten ausgestattet werden können.

An unserer Schule setzen wir im Unterricht ein Apple iPad ein. Weiterhin empfehlen wir eine Tastatur zu diesem iPad, um die Eingabe von Texten einfacher vornehmen zu können.

Falls Sie antragsberechtigt sind, stellen Sie bitte umgehend einen Antrag. Aus den städtischen Mitteln werden wir sicherlich nicht so viele digitale Endgeräte erhalten, dass jede Schülerin oder jeder Schüler ein eigenes digitales Endgerät zur Verfügung gestellt bekommt.

Anträge müssen beim Jobcenter gestellt werden. Dafür hat der Verein „Tacheles" Vorlagen vorbereitet, die für die Antragstellung hilfreich sind:

  • Musterantrag digitale Endgeräte bei SGB II-Bezug
  • Musterantrag digitale Endgeräte bei SGB XII-Bezug /Analogleistungen nach § 2 AsylbLG
  • Musterantrag digitale Endgeräte bei Leistungen nach 3 AsylbLG
  • Vordruck Schulbescheinigung über Notwendigkeit von digitalen Endgeräten

Diese können auf der Website von Tacheles e.V. gefunden werden

Für Familien, die Grundsicherung nach dem SGB II beziehen, werden rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres im Bedarfsfall die Kosten für die Anschaffung eines digitalen Endgerätes für den Schulunterricht übernommen. In der Regel sollen bis 350 Euro zur Anschaffung von Tablets/PCs, Druckern und Druckerpatronen durch die Jobcenter bewilligt werden.

Auch für Schüler*innen, die Leistungen nach § 3 AsylbLG erhalten, ist eine Kostenübernahme zur Anschaffung der digitalen Endgeräte für die digitale Beschulung möglich.