Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

in der Schulmail vom 15.03.2021 hat das Schulministerium angekündigt, dass bis zu den Osterferien jede Schülerin und jeder Schüler mindestens einen Selbsttest auf SARS-CoV-2 („Corona“) in der Schule unter Aufsicht der Lehrkräfte durchführen kann.

Die Test-Kits stehen unserer Schule zurzeit noch nicht zur Verfügung, sollen aber in den kommenden Tagen angeliefert werden. Sobald die Lieferung erfolgt ist, werden wir mit der Testung beginnen.

Durchführung der Selbsttests
Bei dem Selbsttest der Firma Roche wird von der Schülerin bzw. dem Schüler mit einem Wattestäbchen ein Abstrich aus der Nase entnommen und im Anschluss in eine Lösung getränkt. Nach Aufbringung von 4 Tropfen auf einen Teststreifen ist nach ca. 15 Minuten ein Testergebnis sichtbar. Nachdem die Lehrkraft das Testergebnis abgelesen hat, werden die gebrauchten Testmaterialien von der Schule entsorgt.

Die Lehrkräfte beaufsichtigen die Durchführung der Selbsttestung. Sie dürfen den Test nicht bei Ihrem Kind durchführen und auch keine Hilfestellungen (z. B. Abstriche vornehmen, Teströhrchen befüllen, etc.) leisten. Vor dem Test instruiert die Lehrkraft die Schülerinnen und Schüler und händigt die Materialien aus. Die Lehrkräfte achten darauf, dass bei der Testung die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen eingehalten werden.
Die Schülerinnen und Schüler führen den Test selbstständig durch.
Die Lehrkraft kontrolliert und protokolliert das Ergebnis der Testung. Diese Testdokumentation wird von der Schulleitung aufbewahrt.

Umgang mit den Testergebnissen
Ein positives Testergebnis beutet in diesem Fall, dass zunächst einmal der Verdacht auf eine Corona-Erkrankung besteht. In diesem Fall muss die Schule sofort die betroffene Schülerin bzw. den betroffenen Schüler von der restlichen Lerngruppe in einem eigenen Bereich isolieren und wir nehmen unmittelbar Kontakt mit Ihnen auf, um den Rückweg von der Schule mit Ihnen abzustimmen. Der ÖPNV darf zur Heimfahrt nicht benutzt werden.
Bitte wenden Sie sich im Anschluss zur weiteren und genaueren Abklärung unverzüglich an ihren Hausarzt oder an das zuständige örtliche Gesundheitsamt.

Ein COVID-19-Verdachtsfall auf Grund eines Selbsttest in einer Klasse oder in einem Kurs bedeutet nicht, dass die gesamte Klasse oder der gesamte Kurs in Quarantäne geschickt wird. Die unmittelbaren Sitznachbarn und engen Vertrauten werden auf die strikte Einhaltung der Infektions- und Hygienemaßnahmen hingewiesen und sollen bis zum Vorliegen des ärztlichen Testergebnisses beim Verdachtsfall nach der Schule nicht notwendige Kontakte vermeiden.
Die Schülerinnen und Schüler mit einem negativen Testergebnis können weiterhin in der Schule bleiben.

Freiwilligkeit und Widerspruch
Die Testung ist freiwillig. Volljährige Schülerinnen und Schüler und bei den nichtvolljährigen Schülerinnen und Schülern die Eltern oder Erziehungsberechtigten können der Teilnahme an der Testung widersprechen. Für einen Widerspruch nutzen Sie bitte die Vorlage des Ministeriums https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/Muster_Widerspruchserkl%C3%A4rung_Deutsch.pdf und geben diese ausgefüllt im Sekretariat ab.

Liegt keine Widerspruchserklärung vor, gehen wir davon aus, dass die Teilnahme an der Testung von Ihnen gestattet wird.

Weitere Informationen
Unter dem Link https://www.schulministerium.nrw/selbsttests erhalten Sie seitens des Schulministeriums weitere Informationen zu den Selbsttest.