Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,


ab dem 28.Februar wird die Testpflicht in den Schulen in NRW gelockert.
Es müssen nur noch die Schüler*innen getestet werden, die nicht durch Impfung oder Genesung immunisiert sind – so wie bisher an 3 Tagen pro Woche.
Die Immunisierten können sich mit entsprechendem Nachweis von der Testpflicht befreien, dürfen sich aber auch weiter testen lassen, wenn sie das möchten.

Da es inzwischen für die verschiedenen Immunisierungsgründe (2-fach geimpft, geboostert, genesen) individuell unterschiedliche „Haltbarkeitsdauern“ gibt, entsteht in der Schule das Problem, bei den Schüler*innen, die sich nicht testen lassen möchten, den Immunisierungsstatus zu erfassen und auch die jeweils aktuellen Änderungen zu berücksichtigen.

Um dafür den Organisations- und Zeitaufwand möglichst gering zu halten, wollen wir am FSG diese Erfassung ausschließlich digital per CovPassCheck-App durchführen. Dies ist ein erprobtes und zuverlässiges Verfahren und erlaubt, in kurzer Zeit viele Nachweise zu überprüfen.
Ab Mittwoch, 02.03.2022, sollen alle Schülerinnen und Schüler, die nicht getestet werden möchten, einen digital lesbaren Immunisierungsnachweis mit zur Schule bringen, den sie an Testtagen zur Befreiung von der Testpflicht vorweisen können.
Konkret ist das entweder ein Zertifikat in einer entsprechenden App auf dem Smartphone oder ein QR-Code auf Papier, der bei Vorlage des Nachweises (Impfpass, Brief des Gesundheitsamts, ...) z.B. in Apotheken kostenlos erhältlich ist.

Während an Testtagen ein Teil der Lerngruppe den Selbsttest durchführt, können so schnell und effizient die Immunisierungsnachweise des anderen Teils tagesaktuell überprüft werden.
Falls kein Nachweis vorgelegt werden kann, besteht Testpflicht.

Dies erscheint uns für den Moment als praktikables Verfahren und wir hoffen, dass wir angesichts der positiven Gesamtentwicklung bald ganz auf schulische Testungen verzichten können.


Mit freundlichen Grüßen

Wilhelm Böhm