Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

ich möchte Sie im Sinne der Transparenz über eine aktuelle Entwicklung informieren.

An unserer Schule ist ein Schüler im Jahrgang Q2 positiv auf Corona getestet worden. Der betroffene Schüler hat die Schule seit Montag nicht mehr besucht.

Seitens der Schule haben wir am Dienstag unmittelbar nach Bekanntwerden des positiven Testergebnisses die zuständigen Behörden, das Gesundheitsamt des Kreises Unna und die Bezirksregierung Arnsberg – wie es in so einem Fall vorgesehen ist – kontaktiert und umfassend informiert. Sämtliche Maßnahmen, die wir an der Schule treffen, sind mit diesen beiden Behörden koordiniert und werden seitens der Schule unmittelbar, zeitnah und professionell umgesetzt.

Zu den Maßnahmen gehört, dass zwei Kurse und die Kurslehrkräfte aus Sicherheitsgründen bis auf Weiteres vom Unterricht befreit worden sind. Die Kursteilnehmer werden nun zeitnah durch das Gesundheitsamt getestet. Abhängig vom Testergebnis werden weitere notwendige Schritte veranlasst.

Eine Befreiung vom Unterricht oder eine Testung von weiteren Schülerinnen und Schülern ist vom Gesundheitsamt Unna bei derzeitiger Sachlage nicht vorgesehen.

Das im Folgenden dargestellte Pausen- und Aufsichtskonzept gilt ab
Montag, den 24.08.2020

Frühaufsichten:
Die Frühaufsicht beginnt um 07:55 Uhr und endet um 08:10Uhr. Die Schülerinnen und Schüler können den Haupteingang und beide Nebeneingänge benutzen. Die Türen sind dazu aufgestellt. Bis zum Unterrichtsbeginn um 08:10 Uhr wird die Einbahnstraßenregelung aufgehoben. Vier Frühaufsichten (S0, S4, HA und C0) stellen aktiv die Einhaltung der Hygienemaßnahmen sicher.

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte der Einführungsphase,

ich möchte Sie im Sinne der Transparenz über eine aktuelle Entwicklung in der Einführungsphase (Eph) informieren.

Eine direkte Angehörige einer Mitschülerin der Jahrgangsstufe Eph ist positiv auf Corona getestet worden. Bei der betroffenen Mitschülerin sind bislang (Samstag, 22.08.2020, 12h Uhr) keine Symptome festgestellt worden. Alle Familienmitglieder werden zeitnah durch das Gesundheitsamt getestet.

Nach Rücksprache und Empfehlung der zuständigen Ärztin beim Gesundheitsamt der Stadt Lünen haben wir entschieden, dass die gesamte Jahrgangsstufe der Einführungsphase (Eph) als Vorsichtsmaßnahme am kommenden Montag (24.08.2020) und Dienstag (25.08.2020) vom Unterricht befreit wird.

Die weiteren Schritte werden wir in enger Kooperation und Absprache mit dem Gesundheitsamt Lünen veranlassen.
Über das weitere Vorgehen werden wir Sie zeitnah über die Homepage, Vertretungs-App und Stufengruppen informieren.

Eine erfreuliche Nachricht haben wir vom Gesundheitsamt der Stadt Lünen erhalten. Alle Testergebnisse der Schülerinnen und Schüler der Q2, die am Donnerstag an unserer Schule getestet wurden, sind negativ! Diese betroffenen Schülerinnen und Schüler können am Montag wieder am Unterricht teilnehmen!

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

ich möchte Sie über eine aktuelle Entwicklung an unserer Schule zeitnah informieren.

An unserer Schule ist eine Schülerin in der Einführungsphase (Eph) positiv auf Corona getestet worden. Unsere Maßnahme, die gesamte Einführungsphase für die letzten zwei Tage vom Unterricht zu befreien, hat sich vor dem Hintergrund des Testergebnisses als richtig erwiesen.

Das Gesundheitsamt der Stadt Lünen hat heute anhand der Sitzpläne bei einer Begehung der Kursräume mit der Schulleitung mögliche Infektionsketten rekonstruiert und die Gefährdungslage abgewogen.

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

um auf den bevorstehenden Pflegschaftssitzungen ein hohes Maß an Infektionsschutz gewährleisten zu können, bitte ich Sie um Beachtung der folgenden Regeln:

  • Zur Begrenzung der Personenzahl soll bitte nur ein Elternteil an der Sitzung teilnehmen.
  • Schülerinnen und Schüler, die nicht volljährig sind und für sich selbst sprechen können, sollen den Sitzungen fernbleiben.
    Lediglich die Klassen- bzw. Jahrgangsstufensprecher sind eingeladen, mit beratender Stimme teilzunehmen.

Auf dem ganzen Schulgelände besteht Maskenpflicht, auch während der Pflegschaftssitzungen.

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte der Einführungsphase,
wie Sie sicherlich im Elternbrief Nr. 5 erfahren haben, ist an unserer Schule eine Schülerin in der Einführungsphase (Eph) positiv auf Corona getestet worden. 15 Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe wurden vom Gesundheitsamt heute unter Quarantäne gestellt.

Vor dem Hintergrund des akuten Infektionsgeschehen in der Jahrgangsstufe haben die Stufenleitung, Oberstufenkoordination und Schulleitung die morgige Jahrgangsstufenversammlung in den Blick genommen.

Wir haben entschieden, die konstituierende Jahrgangsstufenversammlung der Einführungsphase auf den 03.09.2020 um 19:00 Uhr (Aula A112) zu verschieben!

Liebe Schulgemeinschaft,

in einer Pressekonferenz am vergangenen Donnerstag hat der Ministerpräsident des Landes NRW, Herr Laschet, angekündigt, dass ab dem 01.09.2020 im Unterricht die Maskenpflicht aufgehoben wird. Ansonsten bleibt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb des Unterrichts, z. B. auf den Fluren, auf den Pausenhöfen, in der Cafeteria, etc. bestehen. Seitens des Schulministeriums liegen uns bis heute Mittag keine konkreten Empfehlungen in Form eines Erlasses oder Hinweise zum Umgang mit der geänderten Maskenpflicht in einer Schulmail vor. 

An unserer Schule hatten wir in der Oberstufe drei konkrete Infektionen mit dem Corona-Virus. Auf Grund der allgemeinen Maskenpflicht an unserer Schule mussten nur einige Schülerinnen und Schüler unter häusliche Quarantäne gestellt oder vom Unterricht befreit werden. Dadurch konnte der Präsenzunterricht für den Großteil der Jahrgangsstufe aufrechterhalten werden. Wären schon in diesen Fällen keine Masken in den Kursen und Klassen getragen worden, hätte teilweise die gesamte Jahrgangsstufe auf Grund einer notwendigen häuslichen Quarantäne den Präsenzunterricht nicht besuchen können.

DELE Diploma de Español como Lengua Extranjera am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium Lünen

LogoDie Fachschaft Spanisch am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium in Lünen bereitet seit dem Jahr 2019 jedes Jahr interessierte Schülerinnen und Schüler auf das DELE-Diplom
(Diploma de Español como Lengua Extranjera – „Spanisch als Fremdsprache“) in einer unterrichtsbegleitenden AG vor.

 

  • Warum ein spanisches Sprachzertifikat?

Der Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen, die über das Englische hinausgehen, gilt in immer mehr Institutionen und Wirtschaftszweigen als besonders qualifizierend.

  • Was ist ein DELE – Diplom?

Die DELE-Sprachzertifikate sind offizielle Zertifikate zum Nachweis spanischer Sprachkenntnisse. Sie richten sich nach den Vorgaben des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) und werden vom Instituto Cervantes im Namen des spanischen Ministeriums für Erziehung und Wissenschaft vergeben. Die Ausarbeitung, Korrektur sowie Auswertung aller Examen, die weltweit abgelegt werden, übernimmt die Universität Salamanca. Vergleichbare Zertifikate gibt es für Französisch (DELF) und Englisch (Cambridge Certificate).

  • Was muss ich dafür tun?

Bei den Prüfungen werden durch eine Reihe von Aufgaben die vier kommunikativen Kompetenzen – Hörverständnis, Leseverstehen, mündlicher und schriftlicher Ausdruck – geprüft.

Für weitere Informationen bitte hier klicken.

Liebe Schulgemeinschaft,

seit dem 01.09.2020 müssen Masken im Unterricht nicht mehr verpflichtend getragen werden. Wir freuen uns, dass fast alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte weiterhin unserer Bitte, auch im Unterricht eine MNB zu tragen, nachkommen. Zu Gunsten des Infektionsschutzes möchten wir bis zu den Herbstferien (12.10.2020) an dieser Maßnahme festhalten.

# Studienführer Ausgabe 2020/21

Studienorientierung und Studienwahl, Studienangebot, Bewerbung und Einschreibung... Diese Themen sind auch in der „Coronazeit“ wichtig für Schülerinnen und Schüler. Im Studienführer der TU Dortmund gibt es alle wissenswerten Informationen in einer Publikation – in diesem Jahr zunächst ausschließlich online veröffentlicht. Ihr erreicht den Studienführer unter dem Kurzlink: www.tu-dortmund.de/studienfuehrer.

Hinweise zum Datenschutz

  • Sofern sich SchülerInnen durch die Agentur für Arbeit (Herr Koll) am FSG beraten lassen, müssen sie sich im Vorfeld im Sekretariat zu dieser Beratung namentlich anmelden. Diese Listen verbleiben im FSG und werden dort nach der Beratung datenschutzkonform entsorgt.
  • Es findet kein Austausch über die beratenen SchülerInnen und die Beratungsinhalte zwischen der Agentur für Arbeit und der Schule statt.
  • Sofern die SchülerInnen eine weiterführende Beratung seitens der Agentur für Arbeit wünschen, füllen sie einen dafür vorgesehenen Anmeldebogen der Agentur für Arbeit aus (ab dem 14. Lebensjahr).
  • Sollte ein Datenprofil der/s SchülerIn bei der Agentur für Arbeit angelegt werden, werden die Eltern/Erziehungsberechtigten per Post darüber informiert. Bei Nichtzustimmung der Erziehungsberechtigten werden die Datensätze von der Agentur für Arbeit gelöscht.

Ausschnitt der aktuellen Termine

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